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Fallbeispiele
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Ein paar Fallbeispiele verdeutlichen nun den dringenden Bedarf an unabhängigen Sachverständigen im SGB XI.
Fall 1 :
Demente Pflegeperson wird im Pflegeheim ohne Pflegeeinstufung untergebracht. Die Kosten sind für die Angehörigen enorm, so dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes Haus und Hof verkauft und für die Versorgung des Angehörigen vollständig in die Kosten für das Pflegeheim geflossen sind.
Nach Einsatz von mir und einem Fachanwalt wird dann endlich die Einstufung in eine Pflegestufe gestattet und somit ein Teil des Heimaufenthaltes von der Pflegeversicherung übernommen.
Bei rechtzeitiger Beauftragung hätten Haus und Hof erhalten werden können.
Meine Kosten 700 Euro, der Verlust durch Warten 150 000 Euro.
Fall 2 :
Chronisch erkrankte Person mit langjähriger Pflegestufe II bekommt die Pflegestufe aberkannt und soll 15000 Euro erhaltene Pflegeldleistung zurückerstatten. Klage der Pflegekasse läuft vor Gericht.
Erstellung eines Gutachtens, welches vor Gericht eingebracht wird, führt zum Erfolg. Ersparnis: 15000 Euro und Zahlung weiteren Pflegegeldes. Meine Kosten 700 Euro.
Fall 3 :
Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (eines davon behindert) erhält für ihr behindertes Kind Pflegegeld. Die Pflegekasse stuft das Kind aus der Pflegestufe aus, es wird vor Gericht weiter verhandelt. Die Mutter beanspruchte Hilfe des derzeitigen Behindertenhilfevereines und der Arbeitsstelle des Behinderten, die aber keinen Erfolg zeitigt.
Nach Beauftragung von mir und entsprechendem Gutachten erfolgt eine Einstufung und die Mutter erhält 4200 Euro Pflegegeldrückerstattung. Meine Kosten 800 Euro.
Fall 4 :
Eine Familie versorgt einen Versicherten mit MS. Sie erhält kein Pflegegeld und hat zudem Schwierigkeiten mit einer Durchsetzung von 80 % Schwerbehinderung beim Versorgungsamt, obwohl der Versicherte häufig Schübe und eine starke Verschlechterung seiner körperlichen Einsatzfähigkeit erfährt. Nach Einsatz von mir erhält die Familie Pflegegeld, zusätzliche Hilfsmittel und gleichzeitig konnte mein Gutachten für das Versorgungsamt eingesetzt werden, wodurch auch eine gleichzeitige finanzielle Erleichterung der begleiteten Fahrten zum Arzt durchgesetzt werden konnte. Meine Kosten 500 Euro.
Fall 5 :
Ein Ehepaar, beide Pflegebedürftig, zahlten regelmäßig monatlich einige hundert Euro an eine private Hilfe, die das notdürftigste erledigte. Sie erhielten keine Pflege und es stellten sich zunehmend Versorgungsprobleme ein, die nicht finanziell nicht aufgefangen werden konnten. Nach meiner Einschaltung wurden beide zu Hause entsprechend gepflegt und entsprechend adäquat versorgt. Meine Kosten 900 Euro, die Ersparnis: monatlich 800 Euro.
Fall 6 :
Durch Pflegebedürftigkeit in Sozialhilfe gerutscht, trotz mehrfacher Anträge nicht eingestuft in eine Pflegestufe. Nach meiner Einschaltung erhielt die Familie eine Einstufung und monatliches Pflegegeld sofort und Rückwirkend ab dem Antragsdatum des 4. Pflegegeldantrages, 1640 Euro. Die Kosten meiner Einschaltung wurden sofort gezahlt. Meine Kosten 800 Euro.
Fall 7 :
Pflegestufe III wurde abgelehnt. Nach meiner Einschaltung im Widerspruchsverfahren erhielt die Ehefrau 1275 Euro nachgezahlt und monatlich dann 255 Euro mehr als vorher. Meine Kosten 800 Euro.
Sollten Sie jetzt weitere Fragen haben, oder mir Ihre Situation schildern wollen, dann wenden Sie sich bitte an mich.
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23.02.2012 - 06:07 Uhr
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